Rechtsanwältin Tanja Melzer im Interview zur Patientenverfügung im Rettungsdienst

Der Patientenwille steht an erster Stelle, so auch beim Recht im Rettungsdienst. Das ist den meisten bewusst. Doch wie sieht es aus, wenn das Gesetz auf die Moral trifft, sprich der Patient den Notruf abgesetzt hat, eine Patientenverfügung hat, aber nichts mehr unternommen werden soll? Was sagt hier das Recht im Rettungsdienst? Dies möchte ich dir an einem Beispiel näher erläutern:

Der Rettungsdienst kommt zu einem reanimationspflichtigen Patienten, es liegt eine Patientenverfügung vor und der Notarzt ist noch nicht vor Ort. Viele fragen sich nun, wie das Recht im Rettungsdienst hierzu aussieht. Die Patientenverfügung ist nicht für den Notfalleinsatz gedacht. Damit überhaupt eine wirksame Patientenverfügung vorliegt, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen. Meist sind diese den Rettungsdienstmitarbeitern nicht bekannt. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und die Urheberschaft muss geklärt sein. Das bedeutet, die vorgelegte Patientenverfügung muss auch von dem zu behandelnden Patienten stammen. Des Weiteren muss die Patientenverfügung aktuell sein. Es gibt Rechtsprechung, die besagt, dass eine Patientenverfügung einmal im Jahr überprüft und ggfs. Änderungen vorgenommen werden sollen. Die Patientenverfügung darf keine allgemeinen Floskeln wie beispielsweise „ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ enthalten, sondern muss konkrete Handlungsanweisungen aufzeigen. Als letzte Voraussetzung ist zu prüfen, ob denn gerade der aktuelle Fall auf die in der Patientenverfügung bestimmten Anweisungen zutrifft.

Daher kann ich dir nach meiner juristischen Auffassung nur raten, dich nicht hinzusetzen und die Patientenverfügung zu überprüfen, sondern den Patienten zu behandeln und dem Arzt die Bürokratie zu überlassen. Das Recht im Rettungsdienst verlangt von dir, dass du dich um den Patienten zu kümmern hast. Wenn der Patient in die Klinik transportiert wird, ist die Patientenverfügung - wenn sie denn vorliegt - mitzunehmen.

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