Patient lässt sich nicht behandeln und zeigt danach Notfallsanitäterin an!

Samstagsmorgens gegen ca. 4 Uhr klingelte der Patient an der Rettungswache, da er sich nicht gut fühlte. Meine Mandantin, welche Notfallsanitäterin ist, bat den Patienten herein, um sich seinem Hilfeersuchen anzunehmen. Anamnestisch konnte festgehalten werden, dass Angehörige den Patienten bereits kurz zuvor eingerenkt und geschröpft hatten, woraufhin sich die Schmerzen bereits gebessert hätten. Der Patient wurde vor Ort durch standardisierte Untersuchungsschemata untersucht. Diese Untersuchung ergab einen zunächst nicht als kritisch einzustufenden Patienten, trotzdem wurde ihm eine tiefgreifendere medizinische Untersuchung im Rettungswagen angeboten und auch empfohlen, um dort weitere Messwerte wie Sauerstoffsättigung, EKG, etc. zu erheben. Dies wurde durch den Patienten abgelehnt. Daraufhin wurde durch die Notfallsanitäterin ein Transport ins Krankenhaus angeboten, um den Patienten ärztlich vorzustellen. Dies wurde durch den Patienten ebenfalls abgelehnt. Der Patient beschloss trotz mehrfachen Angebots eines Transports in die Klinik, selbst ins Krankenhaus zu fahren.

Die Klinik war der Auffassung, dass es sich um einen nicht zeitkritischen Patienten handelt, so dass einige Zeit verging, bis eine Laboruntersuchung durchgeführt wurde, durch diese dann erst ein NSTEMI diagnostiziert werden konnte. Der Schweigersohn des Patienten erstattete 3 Tage nach dem Ereignis für den Patienten Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung bzw. Körperverletzung durch Unterlassen. Meine Mandantin schrieb jedoch, nach dem der Patient die Rettungswache verlassen hatte, das Notfallprotokoll zu Ende und hatte alles ordnungsgemäß dokumentiert. Ihrem Kollegen, der sich im Ruheraum befand, erzählte sie von diesem „Ereignis“ als sie zum nächsten Einsatz fuhren.  Als jedoch der Arbeitgeber meiner Mandantschaft in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen eine namentlich nicht bekannte Sanitäterin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und die Polizei die ladungsfähige Adresse benötige, kündigte er der Notfallsanitäterin fristlos. Diese Vorgehensweise hat sowohl meine Mandantin als auch mich sprachlos gemacht. Es gilt der Grundsatz in dubi pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) und der Arbeitgeber hat nicht einmal das strafrechtliche Verfahren abgewartet. Da die Ermittlungen aufgrund der detaillierten Dokumentation keinen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten haben, wurde das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen ist der Patient mittels einer Beschwerde vorgegangen. Aber auch nach erneuter Überprüfung der Rechtslage, wurde das Verfahren nach § 170 Abs. StPO gegen meine Mandantin eingestellt. Diese hatte sofort einen neuen und wertschätzenden Arbeitgeber gefunden, ist in der dortigen Organisation sehr zufrieden, fühlt sich wohl und weiß, dass sie auch weiterhin ordnungsgemäß dokumentieren wird. Euch möchte Sie mit auf den Weg geben, dass man sich vor solchen Verfahren zwar nicht schützen kann, aber durch eine ordnungsgemäße Dokumentation und einem Strafverteidiger mit rettungsdienstlichem Background, nichts zu befürchten hat und es noch wertschätzende Arbeitgeber gibt.

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