Welche Rolle spielt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst im gerichtlichen Verfahren und was bedeutet dies für deine Rechtssicherheit im Rettunsdienst?

Ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst Bestandteil eines Gerichtsverfahrens oder spielt er kaum eine Rolle? Zunächst muss man jedoch zwischen dem zivilrechtlichen und dem strafrechtlichen Verfahren unterscheiden. Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren? Ein Zivilverfahren ist das Verfahren vor einem ordentlichen Gericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Im Bereich des Rettungsdienstes geht es meist um Schadensersatz und / oder Schmerzensgeldansprüche, da beispielsweise Maßnahmen der Patientenversorgung oder Patientenbehandlung in Frage gestellt werden. Die Rollenverteilung im Zivilprozess ist in rettungsdienstlichen Verfahren meist so, dass der Kläger der geschädigte Patient ist. Auf der Beklagtenseite findet sich im Zivilprozess meist der Träger des Rettungsdienstes, da dieser die in Frage gestellte Leistung erbracht hat. Rechtssicherheit im Rettunsdienst, dass du zivilrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen wirst, besteht dadurch aber nicht automatisch. Weiterhin findet sich ein Richter oder eine Zivilkammer, welche aus mehreren Richtern besteht. Meistens werden bei solchen zivilrechtlichen Verfahren auch Gutachter beispielsweise ein vereidigter und gerichtlich zugelassener Arzt hinzugezogen, der seine medizinische Einschätzung des Falles in einem medizinischen Gutachten darlegt, um die Rechtssicherheit im Rettunsdienst zu erörtern. 

Ein Strafverfahren hat das Ziel den oder die Täter einer Straftat zu ermitteln und vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Das Strafverfahren gliedert sich in das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren. Nach dem Hauptverfahren können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die Rollenverteilung im Strafverfahren setzt sich wie folgt zusammen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund eines gestellten Strafantrages oder aufgrund des öffentlichen Interesses. Beschuldigter ist im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Rettungsdienst immer der Mitarbeiter selbst, sprich der Notfallsanitäter, der Rettungssanitäter oder auch der Leitstellendisponent, dem beispielsweise eine Maßnahme oder ein Fehler in der Patientenbehandlung oder auch beim Abfragen des Notrufs entsprechend dem Strafgesetzbuch zur Last gelegt wird. Auch im Strafprozess findet sich ein Richter bzw. das Schöffengericht oder eine Strafkammer, bestehend aus bis zu 3 bzw. 5 Richtern und 2 Schöffen. Es werden Zeugen geladen, welche im Verfahren zum fraglichen Ablauf Aussagen tätigen bzw. die Geschehnisse aus ihrer Sicht berichten. Auch ein Gutachter, beispielsweise ein vereidigter und gerichtlich zugelassener Arzt, der seine medizinische Einschätzung des Falles in einem medizinischen Gutachten darlegt, kann gerichtlich bestellt werden. Die Gutachten beruhen meist auf langjähriger Erfahrung des Gutachters, Richtlinien und Empfehlungen aus den entsprechenden Bereichen. In den allermeisten Fällen folgt das Gericht der medizinischen Aussage des Gutachters. Wo war der Ärztliche Leiter Rettungsdienst? Richtig, nirgendwo. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst war weder im zivilrechtlichen noch im strafrechtlichen Verfahren bisher zu finden. Er kann maximal als Zeuge hinzugezogen werden. Selbst für den hypothetischen Fall, dass der Ärztliche Leiter Rettungsdienst vereidigt und gerichtlich zugelassen sein sollte, wird er das gerichtliche Gutachten in seinem eigenen Rettungsdienstbereich nicht erstellen, da es hier zu Interessenskollisionen kommen könnte und somit eine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden kann. Die Rechtssicherheit im Rettunsdienst kann dir der Ärztliche Leiter Rettungsdienst nicht geben.

Aus meiner anwaltlichen Erfahrung weiß ich, dass meist bereits vor der Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt Aussagen getätigt wurden und bereits ein Schriftwechsel der Parteien stattfand. Aus prozessual taktischer Sicht ist dies nicht immer gut. Daher kann ich nur dazu raten, frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen, um eine Strategie zu erarbeiten.

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