Kein hinreichender  Tatverdacht gegen Notfallsanitäter!

Die RTW Besatzung wurde von der Integrierten Leitstelle
zu einem Kartunfall mit einem Kind alarmiert. Die Anfahrt des Rettungswagens erfolgte mit Blaulicht und
Einsatzhorn, wie es von der Leistelle freigegeben wurde.
 
Die beiden Notfallsanitäter stiegen nach Ankunft sofort aus, um sich
um das verletzte Kind zu kümmern. Mein Mandant startete die Anamnese und konnte den Puls ertasten und feststellen, dass dieser im Normbereich liegt. Der 12 jährige Patient war ansprechbar und orientiert sowie kreislaufunauffällig. Nach dem der Notfallsanitäter die Wunde am
Oberkörper von dem Kinde sah, war ihm klar, dass diese - in einer geeigneten Kinderklinik - genäht werden muss. Für weitere Untersuchungen wollte er den Jungen in den Rettungswagen bringen,
um ihn dann in eine geeignete Klinderklinik zu transportieren. Als mein Mandant der Mutter mitteilte, dass ihr Sohn in eine Kinderklinik transportieren werden soll, erwiderte diese patzig "dafür habe ich
doch keine 20 Minuten auf sie gewartet. Zum Arzt können wir selbst fahren." Daraufhin nahm sie wutentbrannt ihren Sohn und ist mit ihm Richtung Parkplatz gelaufen. Der Notfallsanitäter rief der Mutter noch zu, dass es keinen Sinn macht, lediglich zum Hausarzt zu fahren,
sondern dass ihr Sohn in einer geeigneten Kinderklink behandelt
werden muss.

Das Team des Rettungswagens hatte daraufhin keine Möglichkeit mehr den Jungen weiter zu untersuchen, geschweige denn ihn zu behandeln und in eine geeignete Kinderklinik zu transportieren. Dass der Einsatz gerade mal 7 Minuten gedauert hat und der Beschuldigte
keine Möglichkeit hatte, dem Jungen die geeignete Hilfe zukommen zu lassen,
ist sowohl im Leitstellenprotokoll als auch im Einsatzprotokoll vermerkt.
 
Die Mutter fährt mit dem Kind in die Klinik, welche eine klaffende Risswunde
vom 3 x 1 cm am Rücken feststellt als auch eine distale Radiusepiphysiolys mit
metaphysärem Keil diagnostizierte. Die Mutter zeigt daraufhin wenige Tage später die beiden Notfallsanitäter an. Aufgrund der rechtlich einwandfreien Dokumentation
sowohl im Einsatzprotokoll als auch in der Leitstelle, konnte das Verfahren
schnell mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt werden.

Fazit: Dokumentation ist und bleibt das A und O!

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