Rechtskräftige Verurteilung geines Notfallsanitäters!

Ich darf von einem strafrechtlichen Verfahren gegen einen NFS berichten, welches ein Kollege geführt hat, jedoch
der verurteilte Notfallsanitäter nun an mich heran getreten ist, mit der Bitte um Aufklärung und Warnung! Er möchte euch
davor bewahren, dass es euch ggfs. so ergeht wie ihm. Jedoch zunächst zur Sache:

Samstagsmorgens gegen 7:30 Uhr wird der Rettungswagen zu einem 5 jährigen Patienten alarmiert. Der Notfallsanitäter und der Rettungssanitäter finden einen wachen ansprechbaren Jungen mit Bauchschmerzen vor. Der Notfallsaniter untersuchte den Patienten - Puls war normofrequent und gut tastbar, die Körpertemperatur im Ohr gemessen betrug 38,8 Grad. Der Notfallsanitäter kultierte die Darmgeräusche aus und hörte wenig Darmperistaltik. Der Vater berichtete, dass sein Sohn seit 3-4 Tagen keinen Stuhlgang hatte. Auf Druck äußerte der Jungen Schmerzen in allen Bereichen des Abdomens. Das Abdomen war weich und es war keine Abwehrspannung spürbar. Es wurde der Verdacht auf eine Magen-Darm-Erkrankung geäußert und
dem Vater erläutert, dass man den Jungen gerne einem Arzt vorstellen würde. Jedoch bestünde keine akute Indikation den Junge
mit dem Rettungswagen in eine Klinik zu transportieren. Daher einigte man sich, dass die Eltern das Kind selbst in die Klinik
fahren, da Kinder erfahrungsgemäß bei einem Transport im elterlichen Fahrzeug ruhiger und weniger gestresst sind. Auf der
Fahrt zur Klinik verschlechterte sich der Zustand jedoch enorm, so dass das Kind 1 Stunde später bewusslos und reanimationspflichtig im Krankenhaus übergeben wurde. Nach erfolglosen Reanimationsmaßnahmen von über 1 1/2 Stunden verstarb der Patient an einem mechanischen Darmverschluss.

Der medizinische Gutachter kommt in dem Verfahren zu dem Ergebnis, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Jungen verhindert worden wäre, wären die basisdiagnostischen Befunde erhoben worden. Denn dann wäre klar gewesen, dass der Patient unmittelbar mit dem Rettungwagen unter Nutzung von Blaulicht und Einsatzhorn in eine geeignete Klinik zu transportieren gewesen wäre und dadurch die Behandlung vor Beginn der Reanimation hätte beginnen können. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch eine ausreichende Stabilisierung hätte erreicht werden können und das Kind einer zeitgerechten Diagnostik und operativen Versorgung hätte zugeführt werden können.

Der NFS wurde rechtskräfig zu 90 Tagessätzen verurteilt, wobei er im Nachgang selbst sagt, dass er anwaltlich nicht optimal vertreten war, da der Rechtsanwalt weder einen rettungsdienstlichen Hintergrund hatte noch Strafverteidiger ist. Im Nachgang wurde noch zusätzlich ein Verfahren zum Widerruf zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter eingeleitet, welches jedoch abgewendet werden konnte.  

Mein Dank gilt eurem Kollegen für die Kontaktaufnahme zu mir, für sein Vertrauen, für seine Offenheit und vor allem für den Mut, sein Verfahren öffenlich zu machen, um andere Notfallsanitäter vor einem ähnlichen Fehler zu bewahren. Er sagt heute selbst, dass ein optimaler Verfahrensausgang aus mehreren Bausteinen besteht, nämlich 1.)Die Dokumentation ist das A und O für jedes gerichtliche Verfahren, 2.) ein gutes Beschwerdemanagement, 3.) die Wahl des richtigen Rechtsanwalts - man braucht einen Strafverteidiger mit rettungsdienstlichen Background sowie 4.) dass keine Angaben gegenüber der Polizei getätigt werden, bevor ein Strafverteidiger kontaktiert wurde und Akteneinsicht erhalten hat!

In diesem Sinne, nehmt euch die Ratschläge eures Kollegen bitte zu Herzen!! 

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