Polizist zeigt Notfallsanitäter nach einem gemeinsamen Einsatz an!!

Meine Mandantschaft, ein Notfallsanitäter, wurde mit seinem Kollegen gegen 2:50 Uhr von der Leitstelle zu einer medizinischen Unterstützung der Polizei gerufen wurde. Er traf eine sehr unruhige, aggressive und lautstark fluchende am Boden sitzende Frau an, welche mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt war. Während die Kollegen der Polizei die Situation dem Kollegen kurz schilderten, kniete sich der Beschuldigte neben die Patientin, welche sofort mit Hasswörtern und Beschimpfungen gegen ihn verbal vordrang. Die Kleidung und Haare der Dame waren mit Erbrochenem verunreinigt. Da die Dame einen hysterischen Eindruck auf den Beschuldigten erweckte und offensichtlich kein medizinisches Problem hatte, reagierte mein Mandant gegenüber der Patientin, um die Hysterie zu durchbrechen, mit einem leichten Schlag mittels flacher Hand auf die Wange. Dadurch konnte die Hysterie in der Tat durchbrochen werden.

Jedoch sprang die Patientin dann wieder auf, beschimpfte alle am Einsatz Beteiligten weiter, schrie herum und trat nach den Anwesenden. Der Beschuldigte hätte auch einen Notarzt zur Sedierung nachfordern können, damit dieser die Patientin dann medikamentös beruhigt. Diese Vorgehensweise stand für den Beschuldigten jedoch in keinerlei Relation. Hätte der Beschuldigte gewusst, dass seine Maßnahme als nicht adäquat von den Polizeibeamten angesehen wurde und ihm eine Strafanzeige droht, hätte er sicherlich anders gehandelt. Dies wird nun künftig unnötige Notarzt-Einsätze nach sich ziehen, denn weder der Beschuldigte noch die Kollegen, die die Einleitung des Verfahrens mitbekommen haben, werden sich zukünftig dieser Situation aussetzen und jemals noch einen Schmerzreiz setzen. Schade, dass der bereits eh schon angeschlagenen und unterbesetzte Rettungsdienst dann auch für solche Bagatelleinsätze, bei welchen es lediglich um die Unterstützung der Polizei ging, dann aber lieber einen Notarzt nachfordert, der in dieser Zeit Patienten, die seine Hilfe wirklich benötigen, dann nicht zur Verfügung steht. Die Patienten selbst hat sein Verhalten weder bei der Polizei zur Anzeige gebracht noch macht sie zivilrechtlich eine Forderung auf Schmerzensgeld geltend.

Dass die Anzeige der Polizei gegenüber dem Notfallsanitäter hier maßlos überzogen ist und in keiner Relation steht, versteht sich von selbst. Das Verfahren wurde gegen meinen Mandanten eingestellt, was nun jedoch zur Folge hat, dass der Notarzt in diesem Landkreis nun öfter zu Einsätzen mit der Polizei alarmiert wird. Nun ja, die Polizei der Freund und Helfer für den Patienten.

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